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FAQ
Hier finden Sie die passenden Antworten.
Häufig gestellte Fragen
Unser Praxisalltag zeigt, dass es oft ähnliche Fragen sind, die unsere Patienten beschäftigen. Schauen Sie doch mal, ob wir für Sie auch schon eine Antwort dabei haben.
Das Bonusheft dient zum Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz gemäß §3Abs. 2 SGBV und besagt, dass Versicherte, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, jedes Kalenderhalbjahr ( also 2 x pro Jahr) einen „Stempel“als Nachweis benötigen und Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einen „Stempel“ pro Kalenderjahr (1 x pro Jahr) benötigen.
Mit dem 1. Zahn wird es auch Zeit für den 1. Zahnarztbesuch. Dieser Besuch dient vor allem dem Kennenlernen und der wichtigen Elterninformation – wir informieren Sie zu dem Thema Zahnpflege, richtige Fluoridanwendung, zahnfreundliche Ernährung, Lutschgewohnheiten (Schnulli) etc. – und beantworten Ihre Fragen.
Nein, das ist eine reine Privatleistung und wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnet, gerne unterbreiten wir Ihnen ein faires Angebot!
Zweimal im Jahr (also jedes Halbjahr) empfehlen wir regelmäßige Folgebesuche, damit wir eine positive, möglichst spielerische Beziehung zu Ihrem Kind aufbauen können.
Außerdem können wir entstehende Zahnprobleme frühzeitig erkennen und behandeln, so lange sie noch klein sind. Dabei profitieren wir davon, daß Ihr Kind uns schon kennt.
Wir wünschen uns für das erste Kennenlernen eine entspannte Situation, um Ihr Kind erst einmal an die Zahnarztsituation heranzuführen. Deshalb ist es enorm wichtig, uns zunächst kennen zu lernen, zu untersuchen und den Behandlungsbedarf zu besprechen. Danach verabreden wir uns für weitere Schritte.
Das ist individuell unterschiedllich und wird mit Ihnen direkt besprochen, eine Faustregel lautet 2x pro Jahr.