Das Bonusheft dient zum Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz gemäß §3Abs. 2 SGBV und besagt, dass Versicherte, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, jedes Kalenderhalbjahr ( also 2 x pro Jahr) einen „Stempel“als Nachweis benötigen und Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einen „Stempel“ pro Kalenderjahr (1 x pro Jahr) benötigen.